Ein neuer Monat startet häufig mit neuen Gesetzen und Regelungen. Oft sind diese mit finanziellen Auswirkungen oder baulichen Maßnahmen für Immobilienbesitzer und Bauherren verbunden. Damit Sie den Überblick behalten, haben wir die wichtigsten Änderungen im neuen Monat für Sie zusammengetragen.
Was sich im Dezember 2021 ändert:
Am 1. Dezember 2021 tritt die Novelle des Telekommunikationsgesetzes (TKG) in Kraft. Diese gilt sowohl für neue als auch bestehende Verträge und bringt einige Verbesserungen für Verbraucher:
- Die Vertragslaufzeit von Handyverträgen zum Beispiel darf nach Ablauf nicht automatisch durch den Anbieter verlängert werden. Hier kann der Verbraucher nach Ablauf der Mindestlaufzeit von 12 oder 24 Monaten monatlich kündigen.
- Fallen Telefon- und Internetverbindungen komplett aus und der Anbieter kann die Störung nicht innerhalb von zwei Tagen beheben, können Sie Entschädigung verlangen.
- Werden Verträge am Telefon abgeschlossen, muss Ihnen der Anbieter die Vertragszusammenfassung schriftlich zum Beispiel per Mail mitteilen. Für die Wirksamkeit ist Ihre Bestätigung des Vertragsabschlusses erforderlich.
- Bei zu geringer Bandbreite wird ein Minderungs- und Kündigungsrecht eingeräumt. Die Definition der Mindestbandbreite muss jedoch vom Gesetzgeber noch festgelegt werden.
- Konditionsänderungen des Anbieters haben Verbraucher bisher kaum oder gar nicht mitbekommen, auch nicht, wenn es zwischenzeitlich einen besseren Tarif gibt. Deshalb muss der Anbieter jetzt einmal jährlich eine Auskunft zum optimalen Tarif geben.
- Mit der Novelle geht aber auch einher: Vermieter dürfen auf alle Mieter (sofern im Mietvertrag verankert) die Kosten für den ersten Anschluss des Gebäudes an ein Glasfasernetz umlegen, egal ob ein Mieter diesen nutzt oder nicht. Das gilt für Anschlüsse im Zeitraum vom 1. Januar 2015 bis 31. Dezember 2027.
Auch das ändert sich im Dezember:
- Die Anrufe mit 0180er-Nummern werden günstiger – je nach Endziffer der gewählten Nummer. Mit der Zahl 2 am Ende, also der 01802, sind das 6 Cent pro Anruf. Wählen Sie die Nummer 01803 fallen 9 Cent pro Minute an. Bei den Nummern 01804 und 01806 sind es 20 Cent pro Anruf. Bei der 01805 zahlen Sie 14 Cent pro Minute. Mit der Endziffer 7, also der 01807 sind 30 Sekunden kostenlos, danach kostet jede Minute 14 Cent.
- Für eine bessere Durchführung in der Praxis wurden für das Pfändungsschutzkonto Konkretisierungen beschlossen, unter anderem: Die Pfändungsfreigrenzen werden jährlich zum 1. Juli festgelegt und nicht wie bisher alle zwei Jahre. Für Weihnachtsgeld, Rentenzahlungen und bestimmte Lebensversicherungen gelten höhere Freigrenzen. Gemeinschaftskonten sowie Nachzahlungen von Arbeitslohn und Sozialleistungen fallen jetzt unter den Pfändungsschutz.
- Die Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel steigen um 20 Cent.